Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Leistungen von Mateusz Przygoda Ffa Group unter der Marke WillBeClean („wir“) – insbesondere Gebäudereinigung, Hausmeisterservice, Grünflächenpflege, Winterdienst, Kleinreparaturen und Entrümpelung.
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht ab; mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar. Nach Anfrage und Besichtigung (vor Ort oder per Video) erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Preis und – bei laufender Betreuung – Leistungsverzeichnis und Intervallen.
Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annehmen oder wir Ihnen eine Auftragsbestätigung senden. Unsere Angebote gelten 30 Tage, sofern nicht anders angegeben.
§ 3 Leistungsumfang
Maßgeblich ist der im Angebot bzw. Leistungsverzeichnis beschriebene Umfang. Zusätzliche Leistungen erbringen wir nach vorheriger Abstimmung gegen gesonderte Vergütung.
Wir sind berechtigt, eigene, eingewiesene Mitarbeiter einzusetzen und bei Krankheit oder Urlaub für Vertretung zu sorgen; der Leistungsumfang bleibt davon unberührt.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Festpreise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei laufender Betreuung rechnen wir monatlich ab.
Ändert sich der Leistungsumfang gegenüber der Besichtigung wesentlich (z. B. deutlich mehr Räumgut, nicht angegebene Sonderabfälle), stimmen wir eine Preisanpassung vor Ausführung mit Ihnen ab.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde gewährt zu den vereinbarten Zeiten Zugang zum Objekt, stellt Strom und Wasser in üblichem Umfang unentgeltlich zur Verfügung und weist auf Besonderheiten hin (z. B. empfindliche Oberflächen, Alarmanlagen, Schadstoffe wie Asbest).
Schlüssel und Zugangsmittel werden gegen Quittung übergeben und von uns sorgfältig verwahrt.
§ 6 Besondere Bedingungen für Entrümpelungen
Der Kunde versichert, über die zu räumenden Gegenstände verfügungsberechtigt zu sein. Gegenstände, die behalten werden sollen, sowie Wertsachen, Bargeld und Dokumente kennzeichnet oder entnimmt der Kunde vor Beginn. Finden wir solche Gegenstände dennoch, legen wir sie beiseite und informieren den Kunden.
Mit dem Abtransport geht das Eigentum an den Gegenständen auf uns über, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine Wertanrechnung erfolgt nur, wenn sie im Angebot ausgewiesen ist.
Die Entsorgung erfolgt über zugelassene Entsorgungsbetriebe. Sonderabfälle (z. B. Asbest, Chemikalien, Altöl) sind nur dann Leistungsbestandteil, wenn sie im Angebot ausdrücklich genannt sind.
Für Gegenstände, die der Kunde nicht vor Beginn gekennzeichnet oder entnommen hat, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 7 Besondere Bedingungen für den Winterdienst
Winterdienst erbringen wir ausschließlich für Kunden mit einem laufenden Vertrag über Objektbetreuung (z. B. Gebäudereinigung oder Hausmeisterservice) mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten. Endet dieser Vertrag, endet zugleich der Winterdienst.
Wir räumen und streuen die im Vertrag bezeichneten Flächen im vereinbarten Umfang und zu den vereinbarten Zeiten. Die Verkehrssicherungspflicht verbleibt beim Kunden als Eigentümer bzw. Verwalter, soweit sie nicht ausdrücklich durch gesonderte schriftliche Vereinbarung übertragen wird.
Bei anhaltendem Schneefall, Eisregen oder Blitzeis schulden wir keine durchgehende Schnee- und Glättefreiheit, sondern Einsätze in angemessenen Abständen. Für Glätte, die sich zwischen zwei ordnungsgemäßen Einsätzen bildet, haften wir nicht.
Für Schäden an Flächen, Pflanzen oder Fahrzeugen durch sachgerecht eingesetzte Streumittel und Räumgeräte haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 8 Termine, Verschiebung und Absage
Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich. Verschiebungen oder Absagen durch den Kunden sind bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei späterer Absage oder wenn wir das Objekt zum Termin nicht betreten können, dürfen wir die entstandenen Aufwendungen, höchstens jedoch 50 % des für den Einsatz vereinbarten Preises, in Rechnung stellen; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
Ist uns die Leistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. höhere Gewalt, extreme Witterung), nicht möglich, verschiebt sich der Termin um einen angemessenen Zeitraum.
§ 9 Laufzeit und Kündigung bei laufender Betreuung
Verträge über laufende Leistungen (z. B. Unterhaltsreinigung, Hausmeisterservice) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt, und können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Winterdienstverträge werden für die vereinbarte Saison geschlossen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein Rücktritts-, Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht nicht. Verträge können ausschließlich durch Kündigung nach diesem Paragraphen beendet werden; bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet. Vergütungen für erbrachte Leistungen werden nicht erstattet.
§ 10 Beanstandungen
Mängel unserer Leistung sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach dem Einsatz, in Textform anzuzeigen und nach Möglichkeit mit Fotos zu belegen. Wir haben zunächst das Recht, den Mangel innerhalb angemessener Frist nachzubessern.
Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt; Ansprüche wegen dieses Mangels sind ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel war bei der Prüfung nicht erkennbar.
§ 11 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist zusätzlich je Schadensfall auf die Vergütung des betroffenen Auftrags begrenzt, bei laufenden Verträgen auf die Vergütung der letzten drei Monate; die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wir haften nicht für Schäden, die auf unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen (z. B. nicht mitgeteilte Schadstoffe, verdeckte Leitungen, empfindliche oder nicht reinigungsbeständige Oberflächen), sowie für bereits bestehende Schäden und für Schäden, die bei sachgerechter Ausführung aufgrund von Alter, Abnutzung oder mangelhafter Beschaffenheit von Materialien und Anlagen entstehen.
Schäden sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Entdeckung, in Textform anzuzeigen. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren – außer in den Fällen des ersten Absatzes – in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Ort des jeweiligen Objekts.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
